Neuerungen auf dem Weg zum Führerausweis
16. Oktober 2026
Ab 1. Januar 2027 wird der Weg zum Führerausweis teilweise neu gestaltet und
digitalisiert. Nothilfekurs und Sehtest werden ab 2027 digital erfasst. Gleichzeitig muss
der Verkehrskundeunterricht neu vor der Theorieprüfung absolviert werden. Die FABER-PIN stellt dabei sicher, dass die elektronisch übermittelten Nachweise eindeutig dem Gesuch zugeordnet werden können.
Am Anfang steht das Gesuch für den Lernfahrausweis beim Strassenverkehrsamt des Wohnkantons. Nach der Bearbeitung des Gesuchs erhält die antragstellende Person eine persönliche FABER-PIN.
Mit dieser PIN können die elektronisch übermittelten Nachweise für Nothilfekurs, Sehtest und Verkehrskundeunterricht eindeutig dem Gesuch zugeordnet werden.
Verkehrskundeunterricht neu vor der Theorieprüfung
Eine weitere Änderung betrifft den Verkehrskundeunterricht (VKU): Er muss neu vor der Theorieprüfung abgeschlossen werden. Neu werden auch Inhalte des VKU in der Theorieprüfung geprüft. Diese umfasst deshalb ab 2027 insgesamt 55 statt bisher 50 Fragen. Die maximal zulässige Zahl der Fehlerpunkte wird entsprechend angepasst.
Zulassung zur Theorieprüfung
Sobald die erforderlichen Nachweise für Nothilfekurs, Sehtest und Verkehrskundeunterricht vorliegen, erteilt das zuständige Strassenverkehrsamt die Bewilligung zur Theorieprüfung. In welcher Reihenfolge diese drei Voraussetzungen erfüllt werden, spielt dabei keine Rolle. Nach bestandener Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgestellt.
Der weitere Weg mit Fahrausbildung beim Fahrlehrer, Fahrpraxis mit einer
Begleitperson, praktischer Führerprüfung, Führerausweis auf Probe, Weiterausbildungskurs (WAB) und definitivem Führerausweis bleibt unverändert.