AGB Fahrschule Küttel

Diese AGB treten bei jeder Anmeldung in Kraft. Bei Fragen wenden Sie sich an die Fahrschule Küttel, Oberarth.

Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer ist staatlich geprüft und im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung nach den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen.

Lektionsdauer

Eine Lektion dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und die Schlussbesprechung inbegriffen. Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrstunde mitzuführen. Andernfalls muss der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dabei benötigte Zeit geht zu Lasten des Fahrschülers.

Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen

Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus telefonisch abgemeldet werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die reservierte Zeit in Rechnung gestellt.

Bei Verspätungen ist die Fahrschule Küttel umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten des Fahrschülers. Wurde der Fahrlehrer über die Verspätung nicht informiert, ist er nach einer Wartezeit von max. 10 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls zum vollen Preis verrechnet.

Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Bussen

Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.

Alkohol, Medikamente und Drogen

Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule Küttel vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Fahrzeug

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (Doppelpedale und Fahrlehrerspiegel) erteilt.

Fahrschüler-Versicherung inkl. Administrativpauschale

Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule Küttel bei der AXA Winterthur Versicherung versichert. Ein einmaliger Unkostenbeitrag von Fr. 100.– wird vor der ersten Fahrstunde erhoben. Die Versicherung behält sich jede Gewährleistung vor, wenn der Fahrschüler unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht oder übermüdet ist.

Zahlungsbedingungen

In Rechnung gestellte Lektionen sind innert 10 Tagen (Datum der Rechnung) zu bezahlen. Der Fahrschüler erhält die Rechnung persönlich vom Fahrlehrer.

Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den genannten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Firmensitz Fahrschule Küttel in Oberarth.